AGBs

Artikel 1. 

Allgemeines

§1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Bestandteil aller zwischen der Livesound Music GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge.

2. AGB des Kunden, die von diesen abweichen oder ihnen entgegenstehen, werden nicht Vertragsbestandteil auch wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird seitens der Livesound Music GmbH. Ein Ausnahmefall besteht nur, wenn die Livesound Music GmbH diese vollständig oder teilweise ausdrücklich anerkennt. 

§2 Leistungsumfang

1. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware durch den Käufer oder Mieter als angenommen. Abweichungen durch Individualabrede bedürfen beiderseits der Schriftform.

 2. Für den Fall der Vermietung von Material, bei dem die Livesound Music GmbH das Personal stellt, gilt: Die Haftung der Livesound Music GmbH bei Totalausfall des Materials beschränkt sich maximal auf den anteiligen Tagesmietzins des jeweiligen Materials. Darüber hinaus gehende Ansprüche bestehen grundsätzlich nicht.

§3 Angebote

1. Angebote der Livesound Music GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. 

2. Die Preise gelten, falls nicht anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versandkosten ab Lager Lüdenscheid.

3. Für Unternehmen iSd. §14 BGB verstehen sich alle Preise exklusive der zum Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer (Netto), es sei denn diese wurde anders ausgewiesen.

4. Für Kunden iSd. §13 BGB verstehen sich die Preise inkl. Umsatzsteuer (Brutto).

5. Die Livesound Music GmbH versteht eine Bestellung oder ein unterschrieben zurückgesendetes Angebot als bindende Auftragsbestätigung.

6. Die Livesound Music GmbH kann frei über die Auftragsannahme entscheiden. Sie wird binnen 14 Tagen über die Annahme oder Ablehnung entscheiden.

§4 Lieferung

1. Die geltende Lieferfrist gibt die Livesound Music GmbH bei Bestellannahme bekannt. Diese müssen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Sollte es durch Verzögerung bei Lieferanten oder  höherer Gewalt, der Livesound Music GmbH nicht möglich sein fristgerecht zu Liefern, wird der Kunden unverzüglich darüber Informiert sowie ein voraussichtlich neuer Liefertermin mitgeteilt. Ist die Lieferung weiterhin nicht möglich, ist die Livesound Music GmbH berechtigt vom Vertrag teilweise oder vollständig zurück zutreten.

3. Sollte der Livesound Music GmbH aus einem von ihr zu vertretenden Grunde die Lieferung unmöglich sein, oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Kunde bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit Schadenersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen. 

4. Rücksendungen gelieferter Waren ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt in diesem Fall der Käufer.

§5 Transport

1. Die Wahl des Transportmittels liegt, wenn nicht anders vereinbart, bei der Livesound Music GmbH. Diese ist nicht verantwortlich dafür, dass die Preiswerteste oder die schnellste Möglichkeit gewählt wird. 

2. Der Versand erfolgt stets für Rechnung und Gefahr des Empfängers. 

3. Transportversicherung erfolgt durch uns nur bei schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Käufers. Sobald wir Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Transport geltend machen, geschieht dies nur für Rechnung und auf Kosten des Käufers.

§6 Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar.

2. Rechnungen aus einem Verkaufsauftrag sind vor Erhalt der Ware ohne jeden Abzug auszugleichen.

3. Bei Verzug der Zahlungsfrist behält sich die Livesound Music GmbH vor, Fälligkeitszinsen gelten zu machen.

§7 Mängel / Gewährleistung

1. Die gelieferte Ware ist beim Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich zu rügen. 

2. Bei offensichtlichen Mängeln muss die Rüge bis spätestens vierzehn Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht der Kunde des Rügerechts verlustig und kann Gewährleistungsansprüche nicht geltend machen.

3. Bei berechtigter und begründeter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Käufer ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet.

§8 Eigentumsvorbehalt

1. An gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur völligen Tilgung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor. 

2. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere auch die Gefahr des abhandenkommens, des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung. 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns bei Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten. 

4. Dem Kunden ist trotz unseres Eigentumsvorbehaltes zur Verwendung unserer Waren in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb berechtigt, solange er sich uns gegenüber nicht im Verzug befindet. Er darf aber seinerseits die Ware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern, so dass wir Vorbehaltseigentümer bleiben. 

5. Sollte gleichwohl wegen Zuwiderhandlung des Kunden das Vorbehaltseigentum durch die Weiterveräußerung erlöschen, so tritt an seine Stelle die daraus dem Kunden erwachsene Forderung gegen seinen Kunden, die uns allein zusteht. 

6. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Zuwiderhandlung des Kunden bleibt uns im Übrigen vorbehalten. Solange die gelieferte Ware nicht vollständig Eigentum des Kunden ist, haben wir Zutrittsrecht zu den von uns gelieferten Waren. 

7. Erfolgt bei Vermietungen die Zahlung nicht wie vereinbart, hat der Vermieter das Recht, seine Dienstleistung zu verweigern. Der vereinbarte Preis wird aber weiterhin erhoben.

 

Artikel 2

Vermietung

§9 Kundenhaftung & Pflichten während der Mietzeit

1. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Material in ordnungsgemäßem Zustand ohne Mängel übernommen hat. 

2. Bei den Veranstaltungen trägt der Mieter die Kosten für eine angemessene Verpflegung und, bei mehrtägigen Veranstaltungen, Unterbringung des Montage- und Bedienpersonals.

3. Der Mieter ist verpflichtet, das Material schonend zu behandeln und alle für die Benutzung des Materials bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. 

4. Das Mietmaterial darf nur unter den geltenden technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt , bedient und abgebaut werden. Wenn kein Personal der Livesound Music GmbH angemietet wird, hat der Kunde dafür zu sorgen, das alle geltenden Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden.

5. Der Mieter verpflichtet sich, das Material ordnungsgemäß zu versichern. Für Verluste und Schäden an der Mietsache, die nicht durch normalen Verschleiß entstanden sind, haftet der Mieter. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Zuschauer und Dritte, sowie durch unsachgemäße Bedienung durch den Mieter oder dessen Beauftragte.

6. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Störungen unverzüglich zu melden. Bei Verletzungen kann die Livesound Music GmbH Schadensansprüche geltend machen.

7. Der Mieter garantiert, die notwendigen Voraussetzungen für die reibungslose Installation und den Betrieb der Anlagen zu schaffen, insbesondere die Bereitstellung der geforderten Stromanschlüsse, der notwendigen Stellflächen und Podeste für Geräte und Personal, die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Einbauten in den Veranstaltungshallen, wie Zügen, Hängepunkten, Kabelschächten etc., sowie nach Vereinbarung, die Bereitstellung von fachkundigen Auf- und Abbauhelfern in ausreichender Anzahl. Bei Nichterfüllung zahlt der Mieter den Zusatzaufwand.

8. Sollte der Mietzeitraum des Kunden mehr als zwei Wochen betragen, verpflichtet er sich zur Instandhaltung des Materials. Darunter zählen alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Wartungen und Überprüfungen. Die Kosten trägt in diesem falle der Kunde selbst.

§10 Besichtigung / Untersuchung

1. Die Livesound Music GmbH ist jederzeit berechtigt, das Mietmaterial zu besichtigen oder durch eine Beauftragte Person besichtigen zu lassen.

2. Die Untersuchung des Material kann durch die Livesound Music GmbH oder durch eine Beauftragte Person durchgeführt werden. Es bedarf allerdings einer vorherigen Absprache mit dem Kunden über den Tag und die Uhrzeit. Der Kunde ist verpflichtet die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern.

3. Die Kosten trägt hierfür die Livesound Music GmbH selbst.

§11 Mietzeit

1. Die Mietzeit wird von der Livesound Music GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Mietzeit schließt den Tag der Bereitstellung des Mietmaterial und den Tag der Rückgabe des Mietmaterial im Lager der Livesound Music GmbH ein.

2. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Mietzeit, hat er die Livesound Music GmbH hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Fortsetzung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung zu entrichten. Diese Vergütung entspricht der Preisstaffelung der Livesound Music GmbH. 

3. Folgende Preisstaffelung in Bezug des Zeitfaktors werden berechnet.Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Livesound Music GmbH vorbehalten.

Bis MiettagFaktor Bis MiettagFaktor
11 283,5
21,5 353,75
31,75 424
72 494,25
142,5 564,5
213   

Darüberliegende Miettage werden individuell berechnet.

§12 Pflichten der Livesound Music GmbH

1. Der Vermieter gewährleistet dem Mieter den technisch funktionsfähigen Zustand der Anlagen. 

2. Für mittelbare Schäden durch teilweisen oder vollständigen Ausfall der Anlagen übernimmt die Livesound Music GmbH keine Haftung. 

3. Bei Schäden die selbst verursacht werden oder defekt vermietetem Material verpflichtet sich die Livesound Music GmbH binnen 24h einen vergleichbaren Ersatz zu beschaffen.

§13 Rückgabe der Mietgegenstände

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Material am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. 

2. Das Material ist im angenommenen Zustand, vollständig, sauber und geordnet zurückzugeben. Entstandene Kosten durch erhöhten Arbeitsaufwand durch Nichterfüllung trägt der Kunde.

3. Die Rückgabe beinhaltet ebenfalls defekte Mietgegenstände wie Kleinteile und Leuchtmittel.

4. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Materials verpflichtet den Mieter zum Ersatz des der Livesound Music GmbH daraus entstehenden Schadens. 

5. Sollte der Kunde die Mietgeräte vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgeben, schließt die Livesound Music GmbH eine Minderung des Mietpreises aus, es sei den das Material kann anderweitig zu einem vergleichbaren Preis vermietet werden.

6. Die Rückgabe endet erst mit Abladen und einer Eingangsprüfung durch die Livesound Music GmbH.

§14 Kundenrücktritt vor Veranstaltungsbeginn

1. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, oder kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder aus anderen Gründen nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden, so verliert die Livesound Music GmbH den Anspruch auf den Mietpreis.

2. Die Livesound Music GmbH kann eine angemessene Entschädigung verlangen soweit nicht am Veranstaltungsort oder in unmittelbarer nähe außergewöhnliche Umstände, die mit allen zumutbaren Vorkehrungen verhindert werden können, die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich machen.

3. Die Livesound Music GmbH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Veranstaltungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwertung der Vertragsleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit folgenden Rücktrittspauschalen berechnet:

30 Tage vor dem Tag der Veranstaltung | 10% der vereinbarten Gage/Miete.
14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung | 20% der vereinbarten Gage/Miete.
7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung | 35% der vereinbarten Gage/Miete.
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung | 50% der vereinbarten Gage/Miete.

4. Die Livesound Music GmbH hält sich vor, anstelle der Entschädigungspauschale eine individuell berechnete höhere Entschädigung zu fordern, wenn sie nachweisen kann, das ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind.

§15 OpenAir Veranstaltung 

1. Sollte es sich bei besagter Veranstaltung um eine Freiluftveranstaltung handeln, hat der Mieter für einen professionellen Wetterschutz der Bühnen, der Lautsprecherstellplätze sowie des Mischpultplatzes (FoH) zu sorgen. Ist dieser Wetterschutz nicht vorhanden oder nur unzureichend, hat die Livesound Music GmbH das Recht, seine Leistung zu verweigern. 

2. Wenn durch Wetter oder besondere Ereignisse eine Gefahr für das Material und/oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht, kann die Livesound Music GmbH die Anlage/Bühne außer Betrieb setzten oder abbauen. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen oder Aufruhen bei der Veranstaltung.

3. Genehmigungen die für die Veranstaltung eingeholt werden müssen, werden durch den Kunden auf seine Kosten eingeholt. Für Schäden durch Nichtvorlage der  Genehmigungen haftet der Kunde allein.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt Schadensansprüche für den in §14 genannten Absätze einzufordern.

 

Artikel 3. 

Schlussbestimmung

§16 Haftung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind , gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz eintritt, in Fällen der Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Livesound Music GmbH eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat oder den Mangel arglistig verschwiegen hat.

2. Die sich aus Ziffer 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden die Livesound Music GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

3. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen durfte)  ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit eine Begrenzung nicht aus einem anderen Grund wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns bzw. wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ausgeschlossen ist.

§17 Schriftform

Sämtliche Abreden mit der Livesound Music GmbH bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Abbedingenden des Schriftformerfordernisses. 

§18 Schlussvorschrift und Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Käufer oder Mieter und der Livesound Music GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als Unternehmer iSd. §14 BGB bzw. Kaufleute iSd. HGB §38 ZPO, soweit zulässig, Iserlohn. 

3. Erfüllungsort ist  Lüdenscheid, der Sitz der Livesound Music GmbH. 

4. Für den Fall, dass eine Klausel im Ganzen oder zum Teil unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der übrigen AGB nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der ursprünglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nächsten kommt.

 

Lüdenscheid, 01.April.2023

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